Was Glasfaser anders macht
Bei einem echten Glasfaseranschluss reicht die Glasfaser bis ins Gebäude (FTTB) oder bis in die Wohnung (FTTH). Das ermöglicht hohe Geschwindigkeiten im Download und im Upload, die kaum von der Entfernung zum Verteiler abhängen. Bei DSL-Anschlüssen, die mit Glasfaser werben, endet die Glasfaser dagegen meist im grauen Kasten an der Straße (FTTC); die letzten Meter laufen über die Kupferleitung.
Ob sich der Umstieg für Sie lohnt, hängt davon ab, wie viel Bandbreite Sie wirklich brauchen. Unser Bandbreiten-Rechner hilft bei der Einschätzung.
Hausanschluss: Eigentümer, Mieter, Kosten
Für den Anschluss braucht der ausbauende Netzbetreiber die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Während der Ausbau in Ihrer Straße läuft, ist der Hausanschluss häufig günstiger als später, oft verbunden mit einem Tarifabschluss. Fragen Sie nach den Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Als Mieter entscheiden Sie über den Hausanschluss nicht selbst; sprechen Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung an. Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Vermieter die Kosten für ein neues Glasfasernetz im Gebäude als Glasfaserbereitstellungsentgelt über die Betriebskosten umlegen (§ 72 TKG).
Den Wechsel richtig planen
Dass Glasfaser verfügbar wird, gibt Ihnen kein Sonderkündigungsrecht für Ihren bisherigen Vertrag. Planen Sie deshalb rückwärts: Wann ist Ihr alter Vertrag frühestens kündbar, und wann wird der neue Anschluss voraussichtlich freigeschaltet? Den ersten Termin rechnet der Kündigungsrechner oben aus.
- Mindestlaufzeit vorbei: Dann kündigen Sie mit höchstens einem Monat Frist und können den Wechsel gut auf die Freischaltung abstimmen.
- Mindestlaufzeit läuft noch: Zwischen Bestellung und Freischaltung liegen oft Monate. Die Mindestlaufzeit des neuen Vertrags beginnt dabei schon mit dem Vertragsschluss; Klauseln, die sie erst mit der Freischaltung starten lassen, sind unwirksam (BGH, Urteil vom 8. Januar 2026, III ZR 8/25). Zahlungen beginnen meist erst mit der Freischaltung. So können Sie früh bestellen, ohne doppelt zu zahlen.
- Beim selben Anbieter bleiben: Bietet Ihr bisheriger Anbieter Glasfaser an Ihrer Adresse an, ist oft ein Tarifwechsel möglich. Dabei beginnt meist eine neue Mindestlaufzeit.
Beim Anbieterwechsel darf Ihr Anschluss höchstens einen Arbeitstag ausfallen. Für jeden weiteren Arbeitstag können Sie vom bisherigen Anbieter eine Entschädigung verlangen, sofern Sie die Verzögerung nicht zu vertreten haben (§ 59 TKG). Ihre Rufnummer können Sie mitnehmen.
FTTH, FTTB, FTTC: Was die Begriffe bedeuten
| Begriff | Glasfaser reicht bis | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| FTTH | in die Wohnung | Sehr hohe Bandbreiten, auch im Upload |
| FTTB | in den Keller des Gebäudes | Hohe Bandbreiten; im Haus geht es über vorhandene Leitungen weiter |
| FTTC | zum Verteilerkasten an der Straße | VDSL über Kupfer, meist bis 250 Mbit/s, Upload meist höchstens 40 Mbit/s |
| Kabel | ins Wohnviertel | Hohe Downloadraten über das Fernsehkabel; die Bandbreite wird im Viertel geteilt |