Strom und Gas: Kündigen ohne Frist
Ändert Ihr Versorger einseitig die Preise oder andere Vertragsbedingungen, muss er Sie als Haushaltskunde mindestens einen Monat vorher informieren, verständlich und mit Anlass und Umfang der Änderung (§ 41 Abs. 5 EnWG). Sie können den Vertrag dann ohne Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Das kostet nichts und gilt auch während einer laufenden Mindestlaufzeit.
Achten Sie auf unscheinbare Betreffzeilen wie „Information zu Ihrem Vertrag“ oder „Preisanpassung“. Steigt nur der Grundpreis, ist das ebenfalls eine Preiserhöhung.
Keine Sonderkündigung gibt es, wenn der Versorger lediglich eine Änderung der Umsatzsteuer unverändert weitergibt (§ 41 Abs. 6 EnWG). In der Grundversorgung brauchen Sie das Sonderkündigungsrecht nicht: Dort können Sie ohnehin jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.
Internet und Telefon: drei Monate Zeit
Bei Internet-, Telefon- und Mobilfunkverträgen gilt § 57 TKG: Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig, dürfen Sie ohne Kosten kündigen. Dafür haben Sie drei Monate ab Zugang der Mitteilung Zeit. Der Vertrag endet frühestens an dem Tag, an dem die Änderung wirksam wird.
Ausnahmen gibt es nur, wenn die Änderung ausschließlich zu Ihrem Vorteil ist, rein verwaltungstechnischer Art ohne Nachteil für Sie oder unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben.
So rechnen Sie nach
Ihre Jahreskosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: dem Arbeitspreis je Kilowattstunde mal Ihrem Verbrauch und dem Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch anfällt. Ein Beispiel: Bei 2.500 kWh Strom im Jahr kostet ein Plus von 4 Cent je Kilowattstunde 100 Euro mehr im Jahr. Steigt zusätzlich der Grundpreis um 2 Euro im Monat, sind es 124 Euro.
Ihren Verbrauch finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung. Nehmen Sie den tatsächlichen Verbrauch, nicht die Abschläge.
Schritt für Schritt
- Schreiben prüfen. Ab wann gelten die neuen Preise, und was ändert sich: Arbeitspreis, Grundpreis oder beides?
- Mehrkosten ausrechnen. Mit dem Rechner oben sehen Sie, was die Erhöhung im Jahr ausmacht.
- Vergleichen. Mit Ihrer Postleitzahl und Ihrem tatsächlichen Verbrauch, bei Internet mit Ihrer Adresse.
- Wechseln oder kündigen. Geben Sie beim neuen Anbieter an, dass Sie wegen der Preiserhöhung zum Änderungsdatum kündigen möchten, oder kündigen Sie selbst mit Verweis auf das Schreiben.
- Zählerstand notieren. Bei Strom und Gas am Tag der Preisänderung ablesen und fotografieren. Das hilft bei der Abrechnung.