Anlass · Preiserhöhung

Preiserhöhung: Sonderkündigung nutzen und vergleichen.

Erhöht Ihr Strom- oder Gasversorger die Preise, können Sie ohne Kündigungsfrist zum Tag der Preisänderung kündigen. Bei Internet- und Telefonverträgen haben Sie nach einer Preiserhöhung drei Monate Zeit für die Sonderkündigung. Der Rechner zeigt, was die Erhöhung Sie im Jahr kostet und bis wann Sie handeln sollten.

Stand: 1. Oktober 2026Lesezeit 5 Min.Redaktion meinvergleichsportal.

Preiserhöhungs-Rechner

Was kostet Sie die Erhöhung?

Tragen Sie die Werte aus dem Schreiben Ihres Anbieters ein. Der Rechner zeigt die Mehrkosten im Jahr und bis wann Sie kündigen können.

Vertrag
kWh
Steht auf der letzten Jahresabrechnung.
ct/kWh
ct/kWh
€/Monat
€/Monat
Datum aus dem Schreiben. Alle Preise brutto, wie im Schreiben.
€
€
Ab diesem Tag laufen drei Monate.

Ihr Ergebnis

Strom und Gas: Kündigen ohne Frist

Ändert Ihr Versorger einseitig die Preise oder andere Vertragsbedingungen, muss er Sie als Haushaltskunde mindestens einen Monat vorher informieren, verständlich und mit Anlass und Umfang der Änderung (§ 41 Abs. 5 EnWG). Sie können den Vertrag dann ohne Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Das kostet nichts und gilt auch während einer laufenden Mindestlaufzeit.

Achten Sie auf unscheinbare Betreffzeilen wie „Information zu Ihrem Vertrag“ oder „Preisanpassung“. Steigt nur der Grundpreis, ist das ebenfalls eine Preiserhöhung.

Keine Sonderkündigung gibt es, wenn der Versorger lediglich eine Änderung der Umsatzsteuer unverändert weitergibt (§ 41 Abs. 6 EnWG). In der Grundversorgung brauchen Sie das Sonderkündigungsrecht nicht: Dort können Sie ohnehin jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.

Internet und Telefon: drei Monate Zeit

Bei Internet-, Telefon- und Mobilfunkverträgen gilt § 57 TKG: Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig, dürfen Sie ohne Kosten kündigen. Dafür haben Sie drei Monate ab Zugang der Mitteilung Zeit. Der Vertrag endet frühestens an dem Tag, an dem die Änderung wirksam wird.

Ausnahmen gibt es nur, wenn die Änderung ausschließlich zu Ihrem Vorteil ist, rein verwaltungstechnischer Art ohne Nachteil für Sie oder unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben.

So rechnen Sie nach

Ihre Jahreskosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: dem Arbeitspreis je Kilowattstunde mal Ihrem Verbrauch und dem Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch anfällt. Ein Beispiel: Bei 2.500 kWh Strom im Jahr kostet ein Plus von 4 Cent je Kilowattstunde 100 Euro mehr im Jahr. Steigt zusätzlich der Grundpreis um 2 Euro im Monat, sind es 124 Euro.

Ihren Verbrauch finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung. Nehmen Sie den tatsächlichen Verbrauch, nicht die Abschläge.

Bonus nicht doppelt zählen. Vergleichen Sie Ihren neuen Preis mit Tarifen ohne Neukundenbonus oder rechnen Sie das zweite Jahr mit. Ein Bonus senkt meist nur die Kosten im ersten Jahr.

Schritt für Schritt

  1. Schreiben prüfen. Ab wann gelten die neuen Preise, und was ändert sich: Arbeitspreis, Grundpreis oder beides?
  2. Mehrkosten ausrechnen. Mit dem Rechner oben sehen Sie, was die Erhöhung im Jahr ausmacht.
  3. Vergleichen. Mit Ihrer Postleitzahl und Ihrem tatsächlichen Verbrauch, bei Internet mit Ihrer Adresse.
  4. Wechseln oder kündigen. Geben Sie beim neuen Anbieter an, dass Sie wegen der Preiserhöhung zum Änderungsdatum kündigen möchten, oder kündigen Sie selbst mit Verweis auf das Schreiben.
  5. Zählerstand notieren. Bei Strom und Gas am Tag der Preisänderung ablesen und fotografieren. Das hilft bei der Abrechnung.

Vergleich

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Kurz beantwortet

Häufige Fragen.

Etwas nicht dabei? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Wie viel Zeit habe ich für die Sonderkündigung bei Strom und Gas?
Bis zu dem Tag, an dem die neuen Preise gelten sollen. Die Kündigung wirkt zu diesem Zeitpunkt, eine Kündigungsfrist müssen Sie nicht einhalten (§ 41 Abs. 5 EnWG). Schicken Sie sie möglichst früh, damit der Wechsel nahtlos klappt.
Wie lange kann ich nach einer Preiserhöhung meinen Internetvertrag kündigen?
Drei Monate ab Zugang der Mitteilung (§ 57 Abs. 1 TKG). Der Vertrag endet frühestens an dem Tag, an dem die Änderung wirksam wird.
Muss ich die Kündigung begründen?
Nennen Sie die Preiserhöhung und das Datum aus dem Schreiben. So erkennt der Anbieter die Sonderkündigung und setzt nicht die reguläre Frist an.
Gilt eine Preiserhöhung auch, wenn ich eine Preisgarantie habe?
Eine Preisgarantie schließt Erhöhungen für die garantierten Preisbestandteile aus. Viele Garantien klammern aber Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Lesen Sie in Ihrem Vertrag nach, welche Bestandteile Ihre Garantie umfasst.
Ich habe das Schreiben übersehen. Ist es zu spät?
Nicht unbedingt. Ist Ihre Mindestlaufzeit vorbei, können Sie Internet-, Telefon- und Mobilfunkverträge sowie Strom- und Gasverträge seit März 2022 ohnehin mit einem Monat Frist kündigen. Den Termin rechnet unser Kündigungsrechner aus.

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Rechtsgrundlagen

Stand: 1. Oktober 2026. Unsere Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung. Fehler entdeckt? Sagen Sie uns Bescheid.