Welche Fristen gelten?
Für die meisten Verträge zählen drei Dinge: die Mindestlaufzeit, die Kündigungsfrist zu ihrem Ende und was danach passiert. Für Telekommunikation gelten dafür seit Dezember 2021, für Strom und Gas seit März 2022 verbraucherfreundliche Regeln.
| Vertrag | Mindestlaufzeit | Frist zum Laufzeitende | Danach |
|---|---|---|---|
| Internet, Telefon, Mobilfunk | höchstens 24 Monate | laut Vertrag; seit März 2022 höchstens 1 Monat | jederzeit kündbar, Frist höchstens 1 Monat |
| Strom, Gas (seit 1. März 2022) | höchstens 24 Monate | höchstens 1 Monat | jederzeit kündbar, Frist höchstens 1 Monat |
| Strom, Gas (älterer Vertrag) | höchstens 24 Monate | laut Vertrag, höchstens 3 Monate | Verlängerung laut Vertrag, höchstens 12 Monate |
| Grundversorgung Strom, Gas | keine | – | jederzeit kündbar, Frist 2 Wochen |
Die Frist rechnet sich rückwärts vom Vertragsende: Endet die Mindestlaufzeit am 14. März und beträgt die Frist einen Monat, muss die Kündigung spätestens am 14. Februar beim Anbieter sein. Es zählt der Eingang, nicht das Absenden.
Bei Internetverträgen läuft die Mindestlaufzeit ab Vertragsschluss, auch wenn der Anschluss erst Wochen oder Monate später freigeschaltet wird. Klauseln, die sie erst mit der Freischaltung beginnen lassen, sind unwirksam (BGH, Urteil vom 8. Januar 2026, III ZR 8/25).
So kündigen Sie richtig
- Vertragsdaten bereitlegen. Kunden- und Vertragsnummer, bei Strom und Gas zusätzlich die Zählernummer.
- Den einfachsten Weg wählen. Wer online Verträge anbietet, muss auf seiner Website einen Kündigungsbutton haben (§ 312k BGB). Darüber kündigen Sie in wenigen Minuten und bekommen eine Eingangsbestätigung. Alternativ genügt bei Verträgen seit Oktober 2016 eine E-Mail oder ein Brief.
- Termin nennen. Schreiben Sie „zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. So gilt die Kündigung auch, wenn Sie sich beim Datum verrechnet haben.
- Bestätigung aufheben. Bitten Sie um eine Bestätigung mit dem genauen Vertragsende und heben Sie sie bis zur Schlussrechnung auf.
Musterformulierung
Mehr braucht eine Kündigung nicht. Ergänzen Sie Ihre Daten und schicken Sie den Text per E-Mail, über das Kontaktformular des Anbieters oder per Brief.
Kündigung meines Vertrags
Kundennummer: [ … ] · Vertragsnummer: [ … ]
bei Strom und Gas zusätzlich: Zählernummer [ … ]Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung und das Vertragsende in Textform.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift]
Kündigen oder wechseln lassen?
Strom und Gas. Schließen Sie einen neuen Vertrag ab, kündigt der neue Lieferant in der Regel den alten für Sie, wenn Sie das bei der Bestellung angeben. Eine Versorgungslücke entsteht nicht: Klappt der Wechsel nicht rechtzeitig, beliefert Sie übergangsweise der Grundversorger.
Internet und Telefon. Beim Anbieterwechsel stimmt sich der neue Anbieter mit dem alten ab, auch für die Mitnahme Ihrer Rufnummer. Der Anschluss darf dabei höchstens einen Arbeitstag ausfallen. Dauert es länger, steht Ihnen für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung zu: 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts, je nachdem, was höher ist (§ 59 TKG).
Wenn es schneller gehen muss
Einige Anlässe erlauben eine Kündigung vor dem Ende der Mindestlaufzeit:
- Preiserhöhung: bei Strom und Gas ohne Frist zum Tag der Änderung, bei Internet und Telefon innerhalb von drei Monaten.
- Umzug: Strom und Gas mit sechs Wochen Frist; Internet, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht dieselbe Leistung bietet.
- Zu langsames Internet: Minderung oder Kündigung, wenn die zugesagte Geschwindigkeit nachweislich nicht erreicht wird.