Internet und Telefon: Der Vertrag zieht mit
Ihr Internetvertrag endet nicht mit dem Auszug. Bietet Ihr Anbieter an der neuen Adresse dieselbe Leistung an, muss er den Vertrag dort fortführen, ohne dass eine neue Mindestlaufzeit beginnt (§ 60 TKG). Für den Umzug darf er ein angemessenes Entgelt verlangen, höchstens so viel wie für einen Neuanschluss.
Ist die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht verfügbar, können Sie mit einem Monat Frist kündigen. Melden Sie den Umzug deshalb früh, damit Sie die Antwort rechtzeitig haben und ein Technikertermin passt. Sechs bis acht Wochen vorher sind ein guter Zeitpunkt.
Ein Umzug ist auch ein guter Anlass, die Angebote an der neuen Adresse zu vergleichen. Dort gibt es vielleicht Glasfaser oder einen Kabelanschluss. Festnetznummern sind in der Regel an das Ortsnetz gebunden; ziehen Sie in eine andere Stadt, bekommen Sie meist eine neue Nummer.
Strom und Gas: kündigen oder mitnehmen
Wegen eines Umzugs können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag mit sechs Wochen Frist kündigen, auch während der Mindestlaufzeit (§ 41b Abs. 5 EnWG). Die Kündigung wirkt zum Auszug oder zu einem späteren Termin. Geben Sie dabei Ihre neue Adresse an.
Ihr Lieferant kann innerhalb von zwei Wochen anbieten, Sie am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern. Dann wird die Kündigung nicht wirksam und der Vertrag zieht mit. Prüfen Sie deshalb vorher, ob Ihr Tarif noch günstig ist. Bei Verträgen seit 1. März 2022 können Sie nach der Mindestlaufzeit ohnehin mit einem Monat Frist wechseln.
Kümmern Sie sich gar nicht darum, beliefert Sie in der neuen Wohnung der örtliche Grundversorger. Das funktioniert ohne Unterbrechung, ist aber oft teurer. Aus der Grundversorgung kommen Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist heraus.
Checkliste mit Zeitplan
| Wann | Was |
|---|---|
| 10 Wochen vorher | Angebote für Internet, Strom und Gas an der neuen Adresse vergleichen |
| 8 Wochen vorher | Umzug beim Internetanbieter melden; Strom- und Gaslieferanten informieren |
| 6 Wochen vorher | Letzter Termin für die Umzugskündigung bei Strom und Gas |
| 4 Wochen vorher | Strom- und Gasvertrag für die neue Wohnung abschließen, Zählernummer beim Vermieter erfragen |
| Umzugstag | Zählerstände in alter und neuer Wohnung ablesen und fotografieren, Router anschließen |
| bis 6 Wochen danach | Schlussrechnung prüfen: Stimmen Zählerstand und Abschläge? |
Tipps für einen reibungslosen Wechsel
- Halten Sie die Zählerstände im Übergabeprotokoll fest, mit Datum und Zählernummer. Das vermeidet Streit über den Verbrauch.
- Fragen Sie bei Ihrem Internetanbieter ausdrücklich, ob an der neuen Adresse dieselbe Leistung verfügbar ist, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
- Planen Sie für die ersten Tage eine Überbrückung ein, etwa einen Hotspot über das Handy, falls der Technikertermin später liegt.